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Schuften bis 67

Die ungeliebte Rente

10.08.10 – Ab 2012 wird die Regelaltergrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung schrittweise angehoben. Derzeit liegt sie bei 65 Jahren. Wer 1960 geboren wurde, muss beispielsweise bis zum Alter von 66 Jahren und zwei Monaten arbeiten. Alle, die ab 2029 in den Ruhestand gehen, dürfen dies erst mit 67 Jahren. Wer früher geht, wird durch hohe Abschläge bei der Rentenzahlung bestraft. Für jeden Monat früher, zieht die Rentenkasse 0,3 Prozent der Rente ab. Das summiert sich schnell auf stattliche Einbußen.

 

Die Rente mit 67 wurde eingeführt, damit das System finanzierbar bleibt. Denn die Menschen leben immer länger und erhalten daher insgesamt viel höhere Rentenzahlungen als früher. Durch die längere Beitragszahlung und der verminderte Rentendauer wird die höhere Lebenserwartung ausgeglichen. Die meisten Vorsorgeexperten halten diese Reform für unumgänglich Wolfgang Mulke


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